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Versand der Mitgliedsausweise 2015

Die DAV-Bundesgeschäftsstelle druckt für alle Sektionen, die am Zentralen Ausweisdruck teilnehmen, im Januar die Mitgliedsausweise und versendet diese im Laufe des Februar porto-optimiert an diejenigen Mitglieder,  bei denen der Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge durch die Sektion erfolgreich war. Die Ausweise aller anderen Mitglieder werden wie gewohnt an die Sektion geschickt.
Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das aufgedruckte Kalenderjahr gültig, zusätzlich für die ersten beiden Monate des Folgejahrs. Grund für diese Verlängerung der Gültigkeit ist der erforderliche Zeitaufwand für den Beitragseinzug und das Versenden der Mitgliedsausweise. Das Mitglied genießt nach Entrichten des Jahresbeitrags, respektive nach Erhalt des Ausweises, den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) und der Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt für die Vorteile der vergünstigten Übernachtung auf Hütten durch das internationale Gegenrechtsabkommen sowie die österreichische Hüttenmarke.
Erteilt das Mitglied eine gültige Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag, so gilt dieser als bezahlt.
Im Barcode sind die Sektionsnummer, die Ortsgruppennummer und die Mitgliedsnummer sowie das Geburtsdatum enthalten.
 

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