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Teilnahmebedingungen für die Angebote 
des Schulungs- und Tourenprogramms

Wir bieten Gemeinschaftstouren, Führungstouren, Ausbildungskurse und -touren an. Bitte informiere dich vor der Anmeldung über die Art der Tour. Der Unterschied wird in den folgenden FAQ erläutert.

Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der Sektion Passau und anderer Sektionen des Deutschen Alpenvereins.

Es gilt die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung. Das Leistungsvermögen des einzelnen Teilnehmers oder der einzelnen Teilnehmerin wird berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung trifft die jeweilige Kurs- oder Tourenleitung. Bitte prüfe dich  selbstkritisch, bevor du dich anmeldest, ob du den Anforderungen gewachsen bist.

Bei einer Gemeinschaftstour hast du als Sektionsmitglied die Gelegenheit, mit Gleichgesinnten eine Bergsportart auszuüben und dabei zum Beispiel Natur, Bewegung, sportliche Leistung und Gemeinschaft zu erleben. An Gemeinschaftstouren beteiligen sich alle Teilnehmenden auf eigene Verantwortung. Dies setzt voraus, 

  • dass dir die Schwierigkeit, die Länge und gegebenenfalls besondere Risiken der Tour bekannt sind
  • dass alle Teilnehmenden dem Anspruch der Tour gewachsen sind, sie die Tour also auch alleine (mit anderen Personen) durchführen könnten
Wenn dies für dich zutrifft, kannst du dich ohne weiteres bei einer Gemeinschaftstour anmelden. Wenn du zweifelst, dann nimm Kontakt mit der Tourenleitung auf, um deine Teilnahme zu besprechen. (Die Kontaktdaten sind in der Kurs- oder Tourenbeschreibung angegeben.)
 
Der Leiter oder die Leiterin einer Gemeinschaftstour hat nur eine organisatorische Verantwortung: Insbesondere die Ausschreibung, die Organisation  der Fahrt und die Reservierung der Übernachtungen.

Im Rahmen von Führungstouren haben die Sektionsmitglieder die Möglichkeit, an Touren teilzunehmen, denen sie eigenständig, ohne Führung, nicht gewachsen wären. Bei Führungstouren übernimmt der Führer oder die Führerin im Rahmen der Sorgfaltspflichten die volle Verantwortung für die Sicherheit und das Wohl der ihm oder ihr anvertrauten Personen. Die Führungsperson trifft aufgrund ihrer Sachautorität und der Stellung in der Gruppe verbindlich alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen.

In Ausbildungskursen und auf Ausbildungstouren haben die Sektionsmitglieder die Möglichkeit, die verschiedenen Disziplinen des Bergsports auf unterschiedlichen Niveaustufen zu erlernen. Die Durchführung von Ausbildungskursen und Ausbildungstouren erfordert von der Leitung gleichermaßen ein hohes Niveau an Fachkompetenz und Methodenkompetenz. Sie fungiert nicht nur als Führungskraft (wie auf Führungstouren) sondern tatsächlich als Trainer/Trainerin.

Suche unter dem Link Angebote den Kurs oder die Tour, wozu du dich anmelden möchtest und klicke auf den Button „Anmeldung“. Du wirst auf ein Anmeldeformular geleitet, in das du deine Angaben einträgst. Halte deine Mitgliedsnummer (auf dem Mitgliedsausweis) und deine IBAN bereit, beide Daten werden bei der Anmeldung benötigt. Nach Absenden der Anmeldung bekommst du eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung als Beleg deiner Zahlung per E-Mail zugeschickt. 

Zur Abwicklung und Verwaltung unseres Kurs- und Tourenangebotes bedienen wir uns der Software von Yolawo UG, einem deutschen Anbieter mit Sitz in Freiburg. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach der DSGVO liegt vor. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch den zertifizierten online-Bezahldienst Stripe mit Sitz in Dublin im Auftrag von Yolawo.

Aus diesem Grund erscheint auf verschiedenen Mails, die du erhalten wirst, als Absender „Yolawo“.

Mit dem Eintrag deiner IBAN erlaubst du uns, die Teilnahmegebühr durch eine SEPA-Lastschrift von deinem Konto abzubuchen, was dann wenige Tage später erfolgt. Deine Teilnahme am Kurs oder der Tour wird erst nach Eingang der Zahlung für beide Seiten verbindlich. Wird nicht rechtzeitig bezahlt (z.B. bei Rücklastschrift), kann die Sektion den reservierten Platz an Dritte vergeben. Wenn du verspätest anreist oder vorzeitig wieder abreist hast du keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Teilnahmegebühren.

Soweit dem Programm nichts anderes zu entnehmen ist, wird die Teilnahmegebühr für die Organisation und die Auslagen des Kurs- oder Tourenleiters erhoben. Übernachtungen, Verpflegung, Fahrtkosten usw. trägt jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin selbst.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin des Kurses oder der Tour werden 90% der gezahlten Teilnahmegebühr erstattet, abzüglich der Bearbeitungsgebühr des Zahlungsdienstleisters. Bei einem Rücktritt bis 5 Tage vor dem Termin werden 50% der Gebühren einbehalten. Bei einem Rücktritt nach dem 5. Tag vor dem Termin erfolgt keine Rückzahlung mehr. Für reservierte Unterkünfte und Fahrtplätze sind die entstandenen Kosten zu tragen.

Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer oder Teilnehmerin bei einem Kurs oder Tour ohne fahrlässiges Verschulden der Kurs- oder Tourenleitung und kann sich deswegen nicht am vollen Kurs- oder Tourenangebot beteiligen, besteht kein Anspruch auf Erstattung / Teilerstattung der Teilnahmegebühren. Bei ärztlich bestätigter Erkrankung vor Beginn werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe abzüglich der Bearbeitungsgebühr des Zahlungsdienstleisters erstattet, ansonsten gelten die Regelungen wie in Position „Rücktritt“. Siehe oben.

Ein Anspruch auf die Durchführung der ausgeschriebenen Kurse und Touren besteht nicht. Sollte ein Kurs oder eine Tour aus unvorhergesehenen Gründen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen, ergeht rechtzeitig eine schriftliche Nachricht. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückgezahlt, die Bearbeitungsgebühr trägt die Sektion. Weitergehende Ansprüche gegen die Sektion bestehen nicht.

Sollte ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin entgegen den Anordnungen des Kurs- oder Tourenleiters durch sein Verhalten die eigene Sicherheit oder die der Gruppe gefährden, so kann er oder sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht.

Jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmerin an einer Sektionsveranstaltung, z. B. einer Gemeinschaftstour, muss sich jeder der Tatsache bewusst sein, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erkennt daher an, dass die Sektion Passau und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Fachübungsleiter und -leitereinnen sowie Tourenbegleiter und -begleiterinnen – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung sowohl dem Grund wie auch der Höhe nach freigestellt werden, die über den im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Diese gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.