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Hüttenbetrieb und Corona

Vom Referat Hütten und Wege im DAV-Bundesverband erhielten wir folgende Informationen:

• In Österreich als auch in Deutschland/ Bayern wurden die meisten Corona Auflagen aufgehoben seit März/ April 2022. Konkret bedeutet dies für den Hüttenbetrieb: keine Abstandspflicht; keine Maskenpflicht und keine Zutrittstests.
• Es gibt keine Zugangsbeschränkung mehr pro Raum, daher ist die allg. Reservierungspflicht der letzten zwei Jahre aufgehoben. Es gilt wieder die 90/10 Regel der Hütten – und Tarifordnung.
• Die Nutzung von Decken ist seit der Wintersaison 2021/22 wieder erlaubt. Dies bedeutet, dass die Decken wieder in den Schlafräumen auslegen werden.

Der DAV und die alpinen Verbände in Österreich haben für alle Besucher diese Botschaft formuliert:

• Besuche unsere Hütten nur gesund!
• Wir empfehlen, sich an die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu halten: Abstand & Hygiene.
• Wir empfehlen das Mitbringen und Tragen einer eigenen medizinische Maske!
Wir empfehlen, einen Schlafplatz zu reservieren! 

Aufgrund der corona-bedingten Mehraufwendungen, die für die Bewirtschaftung von Hütten während der Corona-Pandemie anfallen, können Hüttenwirtsleute einen Hygienebeitrag, der von den Gästen zu entrichten ist, festlegen. Dieser darf für Tagesgäste bis max. 3 € und für Übernachtungsgäste bis max. 5 € pro Nacht betragen. (Dies gilt nur für DAV Hütten!)

Wichtiger Hinweis: Die Benutzung eines Hüttenschlafsacks ist auf Alpenvereinshütten obligatorisch, daher bitte einen mitnehmen! Manchmal gibt es diese auch vor Ort auf der Hütte zu kaufen. Decken auf Hütten sind seit der Wintersaison 21/22 wieder erlaubt.

 

Weitere Informationen unter diesen Links:

https://www.alpenverein.de/huetten-wege-touren/huetten-in-bayern-infos-fuer-gaeste_aid_34949.html

https://www.alpenverein.de/huetten-wege-touren/huettenbesuch-in-oesterreich-in-coronazeiten_aid_34952.html