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1. Versand der Mitgliedsausweise  und Versicherungsschutz

Die Ausweise der Mitglieder, deren Beitrag abgebucht wird, versendet der DAV-Hauptverein  zentral, um die Möglichkeit des kostengünstigeren Infopostversandes stärker zu nutzen. Der Versand der Ausweise erfolgt jeweils  im Februar. Die Gültigkeit des Mitgliedsausweises ist daher durch Verbandsratsbeschluss jeweils bis zum 28./29. Februar des Folgejahres verlängert.

Unabhängig von der Ausweisgültigkeit bleibt die Regelung des Alpinen Versicherungsschutzes, der mit der Alpenvereinsmitgliedschaft verbunden ist. Hier gilt unverändert, dass zur Erlangung dieses Versicherungsschutzes der jeweilige Jahresmitgliedsbeitrag gezahlt sein muss. Die Sektion Passau bucht deshalb den Mitgliedsbeitrag Anfang Januar ab.

2. Anhebung der Mitgliedsbeiträge

Nach 13 Jahren unveränderter Beiträge hat die Mitgliederversammlung am 9. März 2012 eine Anhebung der Beitragssätze beschlossen, um künftig die erhöhten Verbandsbeiträge an den Bundesverband, die zusätzlichen Belastungen des Sektionshaushalts durch die Kreditaufnahme für die Umweltbaumaßnahme auf der Passauer Hütte und die Wartung der neu installierten technischen Anlagen auf der von–Schmidt-Zabierow-Hütte und der Passauer Hütte und in geringem Umfang auch gestiegene Kosten des allgemeinen Sektionsbetriebes (insbes. Preissteigerungen im Verlauf der letzten 13 Jahre) bestreiten zu können.

Die neuen Beitragssätze siehe eigene Seite.

3. Stichtag für die Beitragsklassenzuordung

Maßgebend für die Eingruppierung in eine Mitgliederkategorie mit ermäßigtem Beitrag (B-, Junior-, Jugend/Kind-, Familienmitglied) sind die Verhältnisse am 1. Januar eines Jahres bzw. bei Eintritt in den DAV. Tritt während des Jahres eine Änderung ein ( z.B. Ende einer Lebens- oder Ehepartnerschaft, Erreichen oder Überschreiten eines für die Beitragsermäßigung maßgebenden Lebensalters), so erfolgt erst zum 1. Januar des nächsten Kalenderjahres die Umstufung in die dann zutreffende Mitgliederkategorie.

4. Alpenvereinsjahrbuch 2013

Das Alpenvereinsjahrbuch „Berg 2013“ (Mitgliederpreis 17,80 €) liegt in der Geschäftsstelle zur Abholung bereit. Bei Bezug über die Geschäftsstelle sparen Sie sich die Kosten für Verpackung und Versand (ca. 4,00 €), die Ihnen ansonsten vom Bundesverband in München in Rechnung gestellt werden. Außerdem erhalten Sie einen Rabatt von 10 %, so dass Sie das Jahrbuch um 16,– € erwerben können.

5. DAV-Summit Club

Der neue Gesamtkatalog des DAV Summit Club ist eingetroffen und kann in der Geschäftsstelle abgeholt werden.

6. Beitragsermäßigung für Mitglieder ab 70 Jahre

Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, können eine Beitragsermäßigung (Umstufung zum B-Mitglied) beantragen. Erforderlich ist ein formloser Antrag, der bis spätestens 30. September eines Jahres bei der Geschäftsstelle eingereicht werden muss. Dann kann die Änderung in der EDV des Bundesverbandes rechtzeitig vor der Erstellung der Mitgliedsausweise für das Folgejahr veranlasst werden.

7. Aushändigung der Schlafkarten bei Nächtigung auf Alpenvereinshütten

Bitte legen Sie Wert auf die Aushändigung der Schlafkarten oder des Übernachtungsbons, wenn Sie auf Hütten nächtigen. Die ausgegebenen Marken und Kassenbons erleichtern den Hütten-besitzenden AV-Sektionen die jährlichen Hüttenabrechnungen und garantieren ihnen die zuverlässige Zurechnung der Einnahmen aus den Nächtigungsgebühren. Im Falle, dass Sie die Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen müssen, ist die Schlafkarte bzw. der Kassenbon als notwendiger Nachweis einer Hüttenübernachtung der Schadensanzeige beizufügen.

8. Anschriften- oder Kontoänderung

Sehr viel Arbeit können Sie uns sparen helfen, wenn Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung immer unverzüglich mitteilen. Sie sparen auch Kosten, da Rückläufer bei den Abbuchungen auf Grund geänderter Bankverbindung oder veränderter Kontonummer stets mit zusätzlichen Bankgebühren belastet werden, die wir Ihnen neben dem Mitgliedsbeitrag in Rechnung stellen müssen.

Unter diesem Link können Sie Ihre Änderungen mitteilen.

9. Beendigung der Mitgliedschaft

Wir hoffen zwar, dass Sie dem Alpenverein und der Sektion auch in Zukunft die Treue halten. Sollte es für Sie aber triftige Gründe geben, der Sektion den Rücken zu kehren, so denken Sie daran, dass uns Ihr Kündigungsschreiben satzungsgemäß spätestens am 30. September erreicht haben muss, wenn Sie die Mitgliedschaft ab dem nächsten Jahr nicht mehr fortführen wollen. Die Einhaltung dieses Termins ist besonders wichtig, damit die für die Erstellung des Mitgliedsausweises notwendigen EDV-Eingaben und –Meldungen zum Rechenzentrum des DAV in München termingerecht erfolgen können.

 

10. Ausleihe

Für Ihre Touren können Sie gegen eine geringe Gebühr Steigeisen, Pickel und Helme bzw. Lawinenpiepser ausleihen, nicht jedoch Seile oder Reepschnüre. Karten und Führer stehen Ihnen zur kostenfreien Ausleihe zur Verfügung.

 

Brust-u. Sitzgurt, Schlauchb.
5,00 €

 

Eispickel

 

3,00 €

 

Helm

 

3,00 €

 

Steigeisen

 

4,00 €

 

Karabiner

 

1,00 €

 

Eisschrauben

 

1,50 €

 

Abseil-Achter

 

1,00 €

 

Schneeschuhe (nur bei ge-
führten Sektionstouren!)

 

5,00 €

 

Lawinensonde

 

2,00 €

 

Karte

 

0,00 €

 

VS-Gerät

 

10,00€

 

Führer

 

0,00 €

 

Lawinenschaufel

 

2,00 €

 

Ausleihbedingungen:

Die Ausleihgebühren fallen sowohl bei eigenen, als auch bei geführten Touren an. Lediglich bei den offiziellen Kursen sind die Leihgebühren bereits in der Kursgebühr enthalten. Jugendliche erhalten eine Ermäßigung von 50 % der Ausleihgebühr.

Der Ausleihende verpflichtet sich, die Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu benutzen. Über eventuelle besondere Vorkommnisse bei der Benutzung wird er bei der Rückgabe berichten.

Die Sektion Passau übernimmt keine Gewähr für die Aktualität von Karten, Führern, Büchern etc. und keine Haftung für eventuelle Mängel und unsachgemäße Benützung der Ausrüstungsgegenstände.